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Das Lernentwicklungsgespräch (LEG) an unserer Grundschule

 

Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist es laut Grundschulordnung allen Grundschulen erlaubt, das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 mit 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen. Diese Form des Zwischenberichtes wurde in dem 4-jährigen Schulversuch "Flexible Grundschule" und in "Modus 21" Schulen entwickelt, erprobt und evaluiert. Wir führen in diesem Schuljahr zum dritten Male Lernentwicklungsgespräche.

Nähere Informationen finden Sie im Zusammenhang mit dem Schulversuch "Flexible Grundschule" unter
www.bildungspakt-bayern.de/projekte/flexible-grundschule.

In diesem Lernentwicklungsgespräch steht die Schülerin/der Schüler als Lernende/Lernender im Mittelpunkt. Dabei wird das Kind von seinen Eltern begleitet. Dem Kind werden seine Stärken, Leistungen und Entwicklungen rückgemeldet.

Als Grundlage des Gespräch dienen ein von jedem Jahrgangsstufenteam entwickelter Selbsteinschätzungsbogen, den das Kind ausfüllt und ein weiterer analoger Bogen, der von der Lehrkraft bearbeitet wurde. Im Laufe des gemeinsamen Gesprächs werden konkrete Ziele zur Weiterentwicklung des Kindes formuliert und auf dem Bogen der Lehrkraft notiert. Dieser dient als Protokoll des LEGs und wird am "Zwischenzeugnistag" den Kindern zum Verbleib mit nach Hause gegeben.

Im zweiten Jahr ersetzen bei uns an der Schule die Lernentwicklungsgespräche die Zwischenzeugnisse der Jahrgangsstufen 1 mit 3.

Es ist uns ein Anliegen alle am Lernprozess beteiligten Personen (Kind - Lehrkräfte - Eltern) zu Wort kommen zu lassen und im Dialog den Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes umfassend und verständlich zu beschreiben.

Hier können Sie beispielhaft den Selbsteinschätzungsbogen des Jahres 2016/2017 für die Klasse 3a ansehen.

 

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